Steuererklärungen

 Steuererklärungen für Unternehmen

Wir bearbeiten und erstellen laufende und jährliche Steuererklärungen für Unternehmen verschiedener Rechtsformen, dazu gehören

  • Kapitalgesellschaften
  • Personengesellschaften
  • Einzelunternehmungen (Gewerbetreibende, Freiberufler etc.)
  • Non-Profit-Organisationen (gemeinnützige und wirtschaftliche Bereiche)

Oft stehen die Steuererklärungen am Ende eines Beratungsprozesses. Sie können eine termingerechte und professionelle Herangehensweise unter Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten erwarten. Damit Sie sich voll auf Ihre unternehmerischen Aktivitäten konzentrieren können, sollen die Steuererklärungen Sie auch vor späteren Korrekturen bei Außenprüfungen des Finanzamtes bewahren.

In Streitfällen scheuen wir nicht den Weg zu Finanzgerichten, um Ihre Interessen zu schützen.

 

 Steuererklärungen für Privatpersonen

Wir fertigen für Sie an:

-Einkommensteuererklärungen

-Erbschaftsteuererklärungen

Egal ob Sie Arbeitnehmer sind, Immobilien vermieten oder sich als Gesellschafter an Kapitalgesellschaften beteiligen. Unsere Mitarbeiter/innen sind sowohl mit der aktuellen Gesetzeslage als auch neuester Rechtsprechung der Finanzgerichte vertraut. Somit können Sie sich auf die Beachtung günstiger Sachverhalte in Ihrer Steuererklärung verlassen. Fehler des Finanzamtes bei Steuerbescheiden zu Ihren Ungunsten (was nicht selten vorkommt) vermeiden Sie, indem Sie uns die Prüfung der Steuerbescheide überlassen.

Wir führen außergerichtliche und gerichtliche Verfahren, damit Sie überhöhte Steuerzahlungen vermeiden.

 

 

 Steuererklärungen für Vereine und Stiftungen

Vertrauen Sie unseren Erfahrungen in der Beratung von Non-Profit-Organisationen. Wir kennen nicht nur die Theorie. Durch langjährige aktive Tätigkeiten in Vereinen wissen wir, welche praktischen Sachverhalte zu lösen sind und unterstützen Sie dabei.

Wir erstellen die Gewinnermittlungen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen für alle Teilbereiche zuverlässig, so dass u. a. Gemeinnützigkeitsbescheinigungen (z. B. als Grundlage der Ausfertigung von Spendenbescheinigungen)  rechtzeitig vorliegen.